AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltungsbereich, Kundeninformationen
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Christian Arnold Betreiber der Seite www.trackday1.de und den Verbrauchern und Unternehmern, die über unsere Seite Veranstaltungen buchen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt. Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Vertragsschluss / Anmeldung
(1) Die Angebote im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an Sie dar, Veranstaltungen zu buchen.

(2) Sie können ein oder mehrere Veranstaltungen in den Warenkorb legen. Im Laufe des Bestellprozesses geben Sie Ihre Daten und Wünsche bzgl. Zahlungsart, Liefermodalitäten etc. ein. Erst mit dem Anklicken des Bestellbuttons geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab. Die unverzüglich per E-Mail erfolgende Bestätigung des Zugangs der Bestellung stellt noch keine Annahme Ihres Kaufangebots dar.

(3) Wir sind berechtigt, Ihr Angebot innerhalb von 2 Werktagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail anzunehmen. Nach fruchtlosem Ablauf der in Satz 1 genannten Frist gilt Ihr Angebot als abgelehnt, d.h. Sie sind nicht länger an Ihr Angebot gebunden.

§ 3 Kundeninformation: Speicherung Ihrer Bestelldaten
Ihre Bestellung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (z.B. Ort der Veranstqaltung, Preis etc.) wird von uns gespeichert. Sie haben über das Internet jedoch keinen Zugriff auf Ihre vergangenen Bestellungen. Die AGB schicken wir Ihnen zu, Sie können die AGB aber auch jederzeit über unsere Webseite aufrufen. Wenn Sie die Produktbeschreibung auf unserer Shopseite für eigene Zwecke sichern möchten, können Sie zum Zeitpunkt der Bestellung z.B. einen Screenshot (= Bildschirmfotografie) anfertigen oder alternativ die ganze Seite ausdrucken.

§ 4 Kundeninformation: Korrekturhinweis
Sie können Ihre Eingaben vor Abgabe der Bestellung jederzeit mit der Löschtaste berichtigen. Wir informieren Sie auf dem Weg durch den Bestellprozess über weitere Korrekturmöglichkeiten. Den Bestellprozess können Sie auch jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters komplett beenden.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

§ 6 Haftungsausschluss
Die Teilnahme /Fahrer/ Fahrzeugeigentümer nehmen auf Eigene Gefahr an den Veranstaltungen von Trackday1 teil. Jeder Teilnehmer verzichtet mit Abgabe bzw. Anmeldung auf jegliche Schadensersatz- und sonstige Haftungsansprüche gegenüber:

  • Trackday1 und seinen Mitarbeitern und deren Mitveranstaltern dessen Vertretern und Erfüllungsgehilfen
  • Jeder Teilnehmer haftet selbst für Schäden an Personen und Sachgütern, die durch dritte Personen verursacht werden, die nicht im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen und keine gültige Nennbestätigung vorweisen können.
  • Den Rennstreckeneigentümer, deren Streckenposten, Helfern und Rettungsdienstpersonal, Renndienste, Herstellern und allen anderen Personen, Behörden die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen
  • außer für Schäden aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens und außer sonstige Schäden die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung (auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises) beruhen. Dies gilt nur soweit die entstandenen Schäden nicht durch eine Versicherung des Teilnehmers/Fahrzeughalters abgedeckt werden.
  • Die Teilnehmer haften selbst für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachten Sach- und Personenschäden an Dritten.
  • Trackday1 übernimmt keine Haftung für den Zustand der Rennstrecke und deren dazugehörigen Einrichtungen und Gebäuden
  • Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben unberührt & unwirksam
  • Sollte es seitens des Rennstreckenbetreibers infolge von Sach- Personen- sonstigen Schäden zu Ausfall von Fahrzeiten auf der Rennstrecke bzw. Fahrstrecke kommen, kann Trackday dafür nicht in Haftung genommen werden, wenn die Umstände nicht durch Trackday1 zu vertreten sind.
  • Im Falle einer eintretenden oder festgestellten Verletzung im Laufe der Veranstaltung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die motorsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende die behandelnden Ärzte von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber dem Veranstalter Trackday1 und bei der Veranstaltung an verantwortlicher Stelle tätigen Offiziellen.
  • Im Falle, dass der Teilnehmer ein nicht auf Ihn zugelassenes Fahrzeug fährt, muss der Fahrzeughalter über die Haftungsausschlusserklärung in Kenntnis gesetzt werden. Trackday1 überträgt die Verantwortung der Kenntnisnahme dem Teilnehmer der sich angemeldet hat. Kommt Dieser der Verpflichtung nicht nach, stellt der Teilnehmer den oben genannten Personenkreis von jeglichen Schadenersatzforderungen des Fahrzeugeigentümers frei.

§ 7 Teilnahmebedingungen
Dem Teilnehmer ist bewusst, dass er an einer Riskosportart / Veranstaltung teil nimmt und dies geschieht deshalb auf Eigene Gefahr. Trackday1 haftet nur wie unter Ziffer 6 (s.o.) im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Den Teilnehmer ist bewusst, dass sie weder unter Alkohol, Drogen oder Medikamenteneinfluss stehen darf und eine angemessene Schutzbekleidung (Helm, Rennoverall) getragen werden muss. Bei Verstößen den die oben angeführten Punkte, kann dies zum Ausschluss von der Veranstaltung kommen ohne Ersatz der Teilnahmegebühr.

Verursacht ein Teilnehmer mutwillig bleibende Schäden an der Rennstrecke bzw. deren Nebenanlagen, wird er in voller Höhe des entstandenen Schadens haftbar gemacht. Die Weisungsbefugnis liegt beim Team Trackday1 und den Mitveranstaltern bzw. den Instruktoren. Gefährdet ein Teilnehmer durch riskante, rücksichtslose Fahrweise, das Leben und Gesundheit anderer Teilnehmer, kann er von der Veranstaltung ohne Nenngeldrückerstattung ausgeschlossen werden. Die Entscheidung darüber obliegt Trackday1.

Die Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass sie andere Teilnehmer nicht durch ihr Verhalten gefährden. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, sein Fahrzeug nicht Dritten zur Verfügung zu stellen, die selbst keine Teilnahmebestätigung haben. Darüber hinaus wird der Teilnehmer sofort von der Veranstaltung und hat den Teilnehmerbetrag für den nicht angemeldeten Fahrer in voller Höhe zu entrichten.

§ 8 Preis/ Leistung
ie Leistungen und Preise für die entsprechenden Veranstaltungen sind der jeweils gültigen Nennbestätigung zu entnehmen. Nicht angegebene Leistungen sind nicht enthalten. Verpflegungs- und Übernachtungskosten übernimmt der Teilnehmer selbst. Mündlich getroffene Vereinbarungen sind ohne schriftliche Bestätigung ungültig.

§ 9 Absagen oder Änderung der Veranstaltung
Trackday1 kann aus begründetem Anlass die Trainingsveranstaltung bis 1. Woche vor Beginn absagen oder den Programmablauf ändern. Kurzfristigere Änderungen oder Absagen sind zulässig, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, wenn außerordentliche Umstände, höhere Gewalt oder extreme Wettersituationen eintreten, die nicht von dem Veranstalter zu vertreten sind oder der Strecken- oder Platzbetreiber zurücktritt. In diesen Fällen wird der gesamte Teilnahmebetrag zurückerstattet. Bei schlechtem Wetter, Sturz oder sonstigen Fahrbeeinträchtigungen seitens der Teilnehmer wird das Nenngeld nicht zurückerstattet.

§ 10 Stornierung/ Umbuchung oder Rücktritt
Erscheint ein Teilnehmer nicht zu der von Ihm gebuchten Veranstaltung ohne die Teilnahme abgesagt zu haben wird das komplette Nenngeld einbehalten.

Bei Rücktritt von einer Veranstaltung gelten nachfolgende Bedingungen:

  • bei Absage bis zu 45 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn werden 25 % (min. 40,00 EUR pro Person) des Nenngeldes fällig
  • bei Absage 44 bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % des Nenngeldes fällig
  • bei Absage 20 Tage bis 0 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 100 % des Nenngeldes fällig.

Bucht der Teilnehmer im gleichen Kalenderjahr eine weitere Veranstaltung so kann auf Kulanzbasis die Stornogebühr verrechnet werden. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Verrechnung der Stornogebühr und obliegt damit ausschließlich der Kulanz von Trackday1.

§ 10 Fahrzeuge & Veranstaltungsablauf
Der Veranstaltungsort ist exklusiv von Trackday1 und seinen Mitveranstaltern gemietet. Es dürfen sich nur gemeldete Teilnehmer sowie Begleitpersonen auf dem Eventgelände aufhalten. Trackday1 behält sich im Konfliktfall vor, Begleitperson und ggf. Teilnehmer vom dem Veranstaltungsgelände zu verweisen bzw. einen Platzverweis erteilen zu lassen. Sollte ein Teilnehmer auf Grund seiner Verhaltensart dem Gelände verwiesen werden, erfolgt dies ohne Erstattung des Nenngeldes. Der Teilnehmer ist selbst für die richtige Gruppenzuordnung verantwortlich. Bei Fehleinschätzungen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung ohne jegliche Rückerstattung des gezahlten Nenngeldes auszuschließen.

Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der dB Obergrenzen der jeweiligen Rennstrecke selbst verantwortlich. Bei Nichtenhaltung ist Trackday1 berechtigt den Teilnehmer von der Veranstaltung ohne jegliche Rückerstattungsansprüche auszuschließen.

Das Fahrzeug muss sich in einem gepflegten Zustand befinden und darf keine sicherheitsrelevanten Mängel aufweisen und denen in der Ausschreibung angegebenen Reglement entsprechen.

Die Fahrerbesprechung und Fahrzeugabnahme sind zwingend notwendig um an der Veranstaltung teilzunehmen.

§ 11 Sonstiges
Der Teilnehmer ist für seinen ausreichenden Versicherungsschutz selbst verantwortlich, da der Veranstalter lediglich einer Veranstalterhaftpflicht abschließt die den Veranstalter im Schadensfall absichert. Der Teilnehmer willigt ein, das die Trackday1 das Bildmaterial für Werbezwecke verwenden darf und die kommerzielle Nutzung durch Teilnehmer oder Dritte nur mit Zustimmung des Veranstalters Trackday1 möglich ist. Für die Kenntnisnahme der jeweiligen Rennstreckenordnung ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.

Der Verkauf von Waren und Dienstleistungen obliegt der Genehmigung des Veranstalters Trackday1 und führt bei Nichteinhaltung zur sofortigen Strafgebühr in Höhe von 1000,00 € mit gleichzeitigem Ausschluss von der Veranstaltung. Entstehender Müll ist in die dafür vorgesehene Behältnisse zu entsorgen. Eventuell anfallender Sondermüll ist nach Veranstaltungsende vom Teilnehmer mitzunehmen. Für den Umgang, die Lagerung und Transport von Kraftstoffen gelten speziellen gesetzlichen Bestimmungen.

Mit der Online Anmeldung hat der Teilnehmer diese Vertragsbedingungen zur Kenntnis genommen und anerkannt.

§ 12 Kaufmännischer Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.