Haftungsverzicht

Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung der von Christian Arnold, nachfolgend Trackday1 genannt, teil.

Ich erkläre mit Abgabe meiner Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen Trackday1 und deren Mitarbeiter, den Rennstreckeneigentümer, das Rettungsdienstpersonal,die Streckenposten, dem Renndienst und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für den Zustand der Rennstrecke und die dazugehörigen Einrichtungen. Während der Veranstaltung hat der Teilnehmer den Anweisungen von Trackday1 sowie denen der Streckenbetreiber Folge zu leisten, ansonsten kann er von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

Der Teilnehmer trägt die alleinige straf- und zivilrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder durch das von ihm benutzte Fahrzeug verursachten Schäden. Gegen andere Teilnehmer (Fahrer oder Mitfahrer), Eigentümer bzw. Halter der anderen Fahrzeuge und Helfer verzichten die Teilnehmer auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens, die aus einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung stammt.

Der/die gesetzliche/n Vertreter von Minderjährigen erklärt/erklären, dass er/sie sich der besonderen zusätzlichen Risikolage, die auf Grund der Unerfahrenheit von Minderjährigen grundsätzlich besteht, bewusst ist/sind und er/sie während der Veranstaltung ausschließlich aufsichtspflichtig sind. Er/sie erklärt/erklären, dass für den vertretenen Minderjährigen der obige Haftungsausschluss anerkannt wird und er/sie, soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist, für eine Schadensersatzpflicht des Minderjährigen einstehen wird/werden, auch wenn dieser selbst vertraglich oder gesetzlich haftet.

Für einen ausreichenden Versicherungsschutz (Kranken-, Unfall- und ggf. Kfz- und Privathaftpflichtversicherung) ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.

Während des Trainings befahren Teilnehmer mit unterschiedlichem Leistungsniveau gleichzeitig die Rennstrecke, deshalb ist jeder Teilnehmer verpflichtet, auf den jeweils anderen Teilnehmer Rücksicht zu nehmen.

Trackday1 behält sich vor, Fahrzeuge die nicht dem technischen Reglement sowie dem dB Wert der jeweiligen Rennstrecke entsprechen, von der Veranstaltung auszuschließen. Der Teilnehmer kann ohne Erstattung des Startgeldes von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Sofern ein Teilnehmer sein Fahrzeug oder den Veranstaltungsaufkleber an andere weitergibt, haftet der Teilnehmer für alle durch diesen Fahrer verursachten Schäden. Außerdem werden beide Teilnehmer von dieser und allen weiteren Veranstaltungen ausgeschlossen.

Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung vor Trainingsbeginn ist für jeden Teilnehmer Pflicht.

Kommt der Teilnehmer dieser Pflicht nicht nach, behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer ohne Erstattung des Startgeldes auszuschließen. Während der gesamten Veranstaltung (08:00 – 19:00 Uhr) gilt für alle Teilnehmer ein absolutes Alkoholverbot. Drogen und andere Rauschmittel sind generell strengstens verboten. Bei Einnahme von Medikamenten, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, gilt für den gesamten Trainingstag Fahrverbot. Die Trackday1 ist berechtigt, den Teilnehmer bei Verstößen gegen die in den vorherigen Punkten genannten Regeln ohne Erstattung des Startgeldes von der Veranstaltung auszuschließen.

Transpondervermietung: Sollte ein Transponder beschädigt werden, fallen sofern der Transponder noch funktionstüchtig ist, die jeweiligen Reparaturkosten an. Bei Totalschaden bzw. Verlust des Transponders wird ein Betrag in Höhe von 450,00 € fällig.